Dienstag, 10. März 2015
Freispruch
https://www.youtube.com/watch?v=YcomzH2Oe3s

da kann man es sehen.

Videos klären auch nicht auf ?
Oder?

Wie wird es wahrgenommen,wenn bereits drei oder vier Beamten über einem Delinquenten sind und ein weiterer Beamter heftig und andauernd auf diese Person einschlägt.

Das wird als erforderlich angesehen.

Der Regelfall: https://www.youtube.com/watch?v=oIRmsfMYIPM

auch in Bremen der Regelfall:"Freispruch für einen Polizisten: Das Amtsgericht hat am Montag den Faustschlag des Beamten ins Gesicht eines jungen Mannes nicht als Körperverletzung im Amt bewertet, vielmehr hielt es den Schlag für gerechtfertigt, um den Widerstand des Mannes zu brechen. Zugleich belegte die Verhandlung, wie unterschiedlich Videoaufnahmen interpretiert werden können."

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Montag, 9. März 2015
Zumutbar
Heute lese ich in der SZ: Die Richterin hielt es sogar für gerechtfertigt, ihn ganz aus dem Dienst zu entfernen. Doch sein Arbeitgeber, das Münchner Polizeipräsidium, setzte sich für ihn ein.

Schlägt ein Polizist eine gefesselte Frau,bricht ihr u.a. das Nasenbein,beruft sich auf Notwehr,bekommt für Körperverletzung im Amt zehn Monate ( u.a. damit er nicht kraftGesetzes entlassen ist).

Entlassen werden kan ein ein Beamter,wenn er für die Behörde nicht mehr tragbar ist.

Hätte er in die Kasse gegriffen und 50 ct. entwendet,wäre er raus,aber eine wehrlose Person schlagen, das ist tragbar.

Was für ein seltsames Wert-Verständnis.

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Montag, 2. März 2015
Ewige Strukturen
Eben läuft im Fernsehen ein Stück über Hexenverfolgung.Die ewig gleiche Struktur:wenn man erst einmal ein Vor-Urteil hat,kann nichts mehr entkräften.Man kann es nur nicht beweisen.Das Vorurteil bleibt. Man foltert und wird sich dafür nicht entschuldigen, weil ja immer die innere Rechtfertigung ist, das ist der Böse,man konnte ihn nur noch nicht überführen.
Die Zahl derer, die es betrifft, weitet sich aus.

Diese Strukturen sind immer noch die gleichen.

Meist ,nein immer,wird es von denen nicht erkannt,die es praktizieren.

Wie aktuell es doch ist.

Leider.

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Rechtsstaat 2ter Klasse?
"Demnach seien die Beamten mit Stiefeln und Hunden inmitten des Gebets in die Moschee gestürmt und hätten die Anwesenden, darunter etwa ein Dutzend Kinder, gezwungen, mehrere Stunden gefesselt auf dem Boden liegen zu bleiben. Statt den Hausmeister zu bitten, verschlossene Türen zu öffnen, seien sie von der Polizei gewaltsam aufgebrochen worden." lese ich
heute im Lokalblatt Weser-Kurier.

War es so, wie es in Zeitung steht? Wird es aufgeklärt werden?

Entdifferenzierung in Streßsituationen ist leider nicht selten,kommt immer wieder vor, je stressiger,desto entdiffenzierter. Alles, was im Weg steht, wird weggeräumt.
Der Rechtsstaat will genau das Gegenteil: in jedem Fall das jeweils angemessene.

Eine Religionsgemeinschaft beimFRitual stören, greift in Art. 4 GG ein, ist nicht ganz ausgeschlossen,aber von hohen Voraussetzungen abhängig. Lagen die vor? Was sind überhaupt solche Scwellen?

In Amerika gibt es eine sehr schöne Definition in der Verfassungsdogmatik: clear and present danger.

Lag eine solche vor?

War es eine Gefahr von dem Gewicht, das eine Einschränkung des Art. 4 GG rechtfertigt?

Kinder fesseln? Aus welchem Grund? Welche Gefahr geht vonb ihnen aus? Ist es erforderlich? gibt es mildere Mittel? Ist es überhaupt angemessen,was loöst man bei Kindern durch eine solche Maßnahme aus?

Viele Fragen. Werden die bei einer solchen Sachlage heute noch beantwortet?

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