Montag, 20. Oktober 2014
Reiter II
Gestern bei Jauch die üblichen Verdächtigen einer Diskussion um selbstbestimmtes Sterben.

Anlaß war der Tod von Udo Reiter,der selbst noch kurze Zeit zuvor bei Illner mit den teilweise gleichen Menschen gesessen hatte,zum gleichen Thema.

Ähnlich wie bei Illner die falschen Frontstellungen,allerdings bei Jauch mit der totalen Fehlbesetzung eines Gottschalk, der irgendwie aus seiner Rolle des Witzchenmachers nicht rauskann und substantiell nichts beizutragen hatte.

Herr Müntefering wiederholte seine bekannte Position und führte die Menschenwürde im Munde. Typisch Politiker dachte er nur an die politischen Auswirkungen selbstbestimmten Sterbens,als wenn man irgendjemand die Würde absprechen wollte,der sich einem Sterbevorgang stellt. Dass zur Menschenwürde die Selbstbestimmung gehört und die ja keinesfalls eine Pflicht für irgendjemand anderen als den Entscheidenden kreiert,wurde nicht deutlich herausgearbeitet.Die Professorin für Berufsethik konnte,keine Juristin, dies auch nicht mit der gebotenen Klarheit formulieren.

In der Sache selbst gab es nichts Neues.Die radikalere Position von Udo Reiter,der diese in die Tat umgesetzt hat, wurde von niemandem vertreten.
Sie allein entspricht dem Selbstbestimmungsrecht.

Das Volk sieht es in dieser Richtung, die Volksvertreter eher nicht.

Seltsame Residuen einer Verbindung von Staat und Kirche.

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Samstag, 11. Oktober 2014
Bevormundung
"- Gefahr von Missbrauch, der sehr vielfältig sei kann
- Gefahr von Werteverlust
- Verlust der Chance nachhaltig helfen zu können
- Irreversibilität des Geschehenen, das nicht mehr K
orrigieren, das nicht mehr Zurück(nehmen)können
- Bei schwerkranken, leidenden Menschen können Phasen mit starker Suizidneigung und Todessehnsucht von Phasen mit Ablehnung oder
Aufgabe von Suizidgedanken abgelöst werden
- Suizidgedanken lassen sich durchaus beeinflussen
- Schutzbedürftigkeit und Erhaltung des Lebens (als
ethischeKategorie)
- Es lässt sich schwer ermitteln, ob tatsächlich der
Wunsch nach aktiverSterbehilfe vorlag
- Es liegt selten eine „freie“ Willensentscheidung vor
das sind einige der gängigen Argumente.
-Palliativangebote sind nicht bekannt /
werden nicht genutzt"

das sind einige der gängigen Argumente christlich fundierter Gegner des selbstbestimmten Sterbens

Die vom Leben schwer gezeichneten Menschen erwidern darauf, es ist mein Schmerz und nicht derjenige, der hier Leben vorschreiben will.

Derjenige, der selbstbestimmt sein Leben beenden will,
steht nicht in der Begründungspflicht, es ist sein Recht der freien Verfügung,so wie er ein Recht auf Handlungsfreiheit hat. Diesen Aspekt hat Udo Reiter, der sich gestern erschossen hat ( also nicht auf eine Weise starb, wie er sich wünschte,würdevoll,in Frieden) zu wenig betont

Wenn es ein Recht ist,muß die Gemeinschaft,der Staat eine Begründung vorweisen,in dieses Recht einzugreifen. Da es grundgesetzlich keine Pflicht zum Leben gibt,taucht die allgemeine Frage auf,wie sehr muss der Mensch vor sich selbst geschützt werden?
"»Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gemeinschaft rechtmäßig ausüben darf, der ist: die Schädigung anderer zu verhüten."meint John Stuart Mill. Es gibt zahlreiche Bestimmungen, die den Menschen vor sich selbst schützen,aber mit dem Argument,andere seien betroffen.Ob man an Anschnallpflicht oder Helmtragen denkt, an Impfungen oder andere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Zugleich gibt es einen weitreichenden Konsens darüber , dass es einen umfassenden Zugriff des Staates nicht geben darf,man lese corpus delicti von Juli Zeh.

Es kommt eine weitere Überlegung hinzu. Ist das selbstbestimmte Sterben eigentlich bloß in der allgemenen Handlungsfreiheit angesiedelt oder in dem Wüdeartikel 1 GG? Ist eine so elementare Frage des Daseins nicht basal? Eine Mensch, der seinen Lebenszweck nicht mehr als erfüllbar ansieht,soll gezwungen werden weiterzuleben,auch,wenn er entsetzliche Schmerzen hat, fast nur noch ein unbeherrschbarer Körper ist?

Wenn wir das selbstbestimmte Sterben in Art 1 GG verorten,können Gründe, die die allgemeine Handlungsfreiheit einschränken, nicht gegen dieses Grundrecht in Stellung bringen.

Die Befürworter des selbstbestimmten Sterben sollten sehr viel selbstbewußter in ihren Positionen auftreten und die Beweispflicht den Gegnern eines solchen Rechts zuschreiben.

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Freitag, 10. Oktober 2014
REITER
War die Mitwirkung bei Illner die Ankündigung des alsbaldigen Todes ?

Offensichtlich,obwohl es nicht deutlich war,dass es so bald sein würde.

Als junger Mann hatte er bereits eine Pistole hatte,dann hat er sich dafür entschieden, ein Leben zu leben. Da ich selbst seit einiger Zeit im Rollstuhl sitze,kann ich seine Verzweiflung verstehen.Aber er konnte diese überwinden und ein erfülltes Leben führen.

Reiter wollte würdig sterben. Das ist ihm nicht gelungen. So wie Wolfgang Herrndorf konnte er in Deutschland nicht friedlich sterben. Sanft hinübergleiten war ihm nicht vergönnt.

Reiter hat sich bei Illner nicht nachdrücklich für seine Position eingesetzt und ich dachte, warum?

Nun denke ich, er hatte bereits abgeschlossen,wozu also kämpfen?

Eine Stimme für würdiges Sterben weniger.

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