Dienstag, 7. Oktober 2014
Rückseite
Heute in der SZ: "Angela Merkel könne nicht richtig mit Messer und Gabel essen, Christian Wulff sei eine "Null". Vieles, was Altkanzler Kohl dem Journalisten Heribert Schwan vor mehr als zehn Jahren anvertraut hat, steht jetzt zwischen zwei Buchdeckeln" ein Buch von Heribert Schwan über Meinungen von Helmut Kohl.

Er schlägt um sich, nicht untere Schubladen scheuend,wenn er einen Gegner ausgemacht hat.
Nichts von Staatsmännisch, eher Niveau des Stammtischs.

Die Fassade ist oft glänzend,eindrucksvoll,aber wenn man dahinter schaut,sieht es oft,meist, ganz anders aus. Nichts von Größe oder Herzensbildung.
Ganz oft hat die Geltungssucht die Fassade poliert,aber die persönliche Realität ist eine ganz andere. Wenn Kohl über Weizsäcker herzieht,kann das eine Gemeinheit aus Rachsucht sein, vielleicht aber auch die Wahrheit,vielleicht hat er wirklich um den Posten des Präsidenten antichambriert?

Würde die Umgebung der "Wichtigen"reden,fiele manches Denkmal vom Sockel. Nach außen hui...
Diejenigen, die es besser wissen, schweigen und stabilisieren so ein Image.

Glaubwürdigkeit ist das Schwerste,schrieb vor sehr vielen Jahren Erhard Eppler. Recht hat er.

Nun kann nicht jeder ein Dalai Lama sein (bei dem sehr hohe Deckungsgleichheit zwischen Image und Leben existieren soll)

Aber ein Blick hinter die Fassade kann nie schaden,

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Freitag, 3. Oktober 2014
Sterben
Gestern bei Illner mal wieder eine Diskussion über Sterbehilfe.

Klar, dass Kirchenvertreter ein Recht auf Selbstbestimmung ablehnen. Das Leben sei von Gott gegeben,das könne der Mensch nicht selbst bestimmen.
Erschreckend aber, wie sehr dieses Denken auch in den Köpfen von anderen,wie zB dem Arzt Funktionär Montgomery steckt, der mit aggressivem Vokabular aller Mitwirkung von Ärzten ein Nein entgegenstellt.

Allein Udo Reiter plädierte für Selbstbestimmung,allerdings in einer eher defensiven Weise,so dass seine Meinung eher nicht gehört wurde.

Hilfreich wäre sicher gewesen, er hätte seine Meinung stärker juristisch fundiert. Selbstbestimmung über das Ende gehört zur Würde des Menschen,Art. 1 GG. Niemand kann gezwungen werden,ein ihm selbst als unwürdig erscheinendes Leben weiter zu führen. Nit welchem Recht soll ein Motgomery oder eine Käßmann definieren können, wann mein Leben würdig ist und mich in die Palliativmedizin oder die Psychiatrie verweisen? Dieses Recht gibt es nicht. Wenn ich diese Entscheidung treffe, ist diese zu respektieren.
Der Staat hat kein Recht über mein Leben,mich als krank zu definieren ubd zwangsweise einer Behandlung zuzuführen. Da der Staat weltanschaulich neutral zu sein hat,darf er sich die kirchliche Meinung nicht zu eigen machen. Aber,so könnte der Einwand lauten,der Mensch schadet doch sich selbst,daran müssen wir ihn hindern.Wieso? Freiheitsgebrauch heißt, ich darf mir auch schaden, es ist meine Sache und ich habe die Folgen zu tragen,dafür die Verantwortung zu übernehmen. Wenn ich es nicht anders will, dann geschieht auch etwas,das mir schadet. Die Fähigkeit,eine freie Entscheidung zu treffen, könnte überprüft werden,wenn die Gefahr der Bevormundung minimiert wird.
Leider konnte Herr Reiter diese Position nicht mit Nachdruck vorbringen,so dass die Bevormunder die Oberhand hatten.
Von einer Selstbestimmung über eine der wichtigten Fragen eines Lebens,sein würdiges Ende,sind wir noch meilenweit entfernt.

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Mittwoch, 17. September 2014
53,5%
ist angeblich die Steigerung der Kündigungen aus Eigenbedarf. Menschen aus Wohnraum vertreiben, damit man sein Eigentum besser verwerten darf.

Wohnen ,gar kein Recht. Was für unmenschliche Gesellschaft, die Eigentum alle Priorität einräumt und Wohnen so gering achtet. " „Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Kräfte für die Verwirklichung des Rechts auf eine angemessene Wohnung zu sorgen" teht nicht im Grundgesetz sondern in der Verfassung von Brandenburg

Im Grundgesetz steht zwar eine Formel, das Eigentum sozialpflichtig ausgeübt werden soll,aber in der Praxis geht dies meist zu Gunsten des Eigentums aus. Die Prozesse wegen Eigenbedarf gehen oftmals zugunsten der Eigentümer aus. Selbst vorgetäuschter Eigenbedarf,ein Straftabbestand wird in der Regel nicht sanktioniert. Menschen werden ihres Lebensmittelpunkts beraubt, damt der Eigentümer noch mehr Geld verdienen kann
Von einem Objekt in Hamburg wurde berichtet: Wegen Eigenbedarf wurde geräumt,nun steht die Immobilie leer-in Hamburg eine Ordnungswidrigket, die bis zu 50000 Euro geahndet werden kann.
Was nichts ? Nichts.Wer regiert? Sozialdemokraten.

Eigentum an erster Stelle.

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