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Dienstag, 27. Januar 2015
Gedenken-verlogen
fallstaff, 01:15h
Jetzt läuft zur 70zigsten Wiederkehr der Befreiung von Auschwitz eine Dokumentation der ARD. Jetzt.ZUr nachtschlafenden Zeit. Nicht, dass einer der guten Sendetermine,an denen Serienmüll verbreitet wird,dafür eingesetzt wird nein,um Mitternacht.
Wir erinnern uns doch. Was wollt ihr denn.
Wurde nicht auch 3sat oder einem noch spezielleren Spartenprogramm dazu was angeboten? Bestimmt.
Gedenken,ja,aber stören soll es dann doch nicht. Es ist nicht quotenträchtig.
Vor fast zwanzig Jahren hielt ich zum 27.1. einen kleinen Vortrag,gerade erst von Bundes-Präsident Herzog als Gedenktag eingerichtet. Ich erlaubte mir,nicht in erfürchtigen Gedenken zu verharren,sondern die aktuellen Herausforderngen zu benennen, aus dieser Geschichte zu lernen. Gerade waren Studien über die Anpassungbereitschaft der Durchschnittsdeutschen, an dem Grauen mitzuwirken, erschienen und erzeugten noch Widerspruch, ganz normale Männer wollten es nicht gewesen sein und fühlten diffamiert von einem Goldhagen oder einem Harald Welzer
Dass ich die konkrete Gegenwart auf Anpassungsmechanismen befragte, stieß auch nicht gerade auf Begeisterung. Wir wollen uns doch erinnern und keine aktuelle Polemik. Erinnerung sollte in einen Schrank gestellt werden, eine ferne Reliquie,angebetet,aber keinesfalls folgenreich fürs Heute
Und die Heutigen? Kommt ein Zeitzeuge in eine Polizeihochschule und die Anwärter in den hinteren Reihe spielen mit ihren smartphones.
Erinnerung,nee,lieber nicht, was sollen wir aus der Geschichte lernen,wir leben heute.
Der 27.1. wirklich ein Stolperstein? Wirklich?
Wir erinnern uns doch. Was wollt ihr denn.
Wurde nicht auch 3sat oder einem noch spezielleren Spartenprogramm dazu was angeboten? Bestimmt.
Gedenken,ja,aber stören soll es dann doch nicht. Es ist nicht quotenträchtig.
Vor fast zwanzig Jahren hielt ich zum 27.1. einen kleinen Vortrag,gerade erst von Bundes-Präsident Herzog als Gedenktag eingerichtet. Ich erlaubte mir,nicht in erfürchtigen Gedenken zu verharren,sondern die aktuellen Herausforderngen zu benennen, aus dieser Geschichte zu lernen. Gerade waren Studien über die Anpassungbereitschaft der Durchschnittsdeutschen, an dem Grauen mitzuwirken, erschienen und erzeugten noch Widerspruch, ganz normale Männer wollten es nicht gewesen sein und fühlten diffamiert von einem Goldhagen oder einem Harald Welzer
Dass ich die konkrete Gegenwart auf Anpassungsmechanismen befragte, stieß auch nicht gerade auf Begeisterung. Wir wollen uns doch erinnern und keine aktuelle Polemik. Erinnerung sollte in einen Schrank gestellt werden, eine ferne Reliquie,angebetet,aber keinesfalls folgenreich fürs Heute
Und die Heutigen? Kommt ein Zeitzeuge in eine Polizeihochschule und die Anwärter in den hinteren Reihe spielen mit ihren smartphones.
Erinnerung,nee,lieber nicht, was sollen wir aus der Geschichte lernen,wir leben heute.
Der 27.1. wirklich ein Stolperstein? Wirklich?
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Dienstag, 16. Dezember 2014
2,4 Prozent
fallstaff, 17:33h
Gestern abend in der ARD: http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Polizei-Gewalt-und/Das-Erste/Video?documentId=25364766&bcastId=799280
Einzelne spektakuläre Fälle.Der Mechanismus immer und überall gleich: vertuschen, leugnen, wenn es nicht zu leugnen ist, kleinreden und als Einzelfall bezeichnen.
Am Ende einer solchen Kette dann,wenn überhaupt, eben nur in 2,4 Prozent aller Fälle ( also 97,6 % der Fälle ohne ein anschließendes Verfahren) die Justiz, die immer wieder sehr erfinderisch ist, juristische Konstruktionen zu basteln,dass es nicht zu einer Verurteilung kommt. Dadurch kann es dann vorkommen, dass ein Beamter zahlreiche Verfahren hatte und dennoch weiter Dienst tut (Widerstandsbeamter).
Eben gibt es wieder eine kleine Serie in den USA,in der Polizisten für ausgeübte Gewalt nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Also bestimmt keine deutsche Besonderheit.
Überall die gleiche Ermittlungschwierigkeit: gegen Kollegen wird weder geschrieben noch ausgesagt.
Omerta. In Deutschland ist ein solches Verhalten eine Straftat. Egal. Gegen einen Kollegen vorzugehen, verschafft einem schnell den Status des " Kameradenschweins" mit der möglichen innerdienstlichen Folge eines mobbing.
Dieses Verhalten wird dadurch stabilisiert, dass es ja auf Gegenseitigkeit gilt. Ich zeige nicht an, weil ich nicht angezeigt werden will.
Staatsanwalt und Richter sind auf Zuarbeit der Polizei angewiesen und werden diese Verbindung nicht ohne Not strapazieren.Vielleicht spielt die klammheimliche Freude dabei mit, dass andere de "Drecksarbeit" machen?
Hinter verschlossenen Türen wird man vielleicht offen darüber nachdenken,welche Auswirkung auf de Arbeitsmoral der Polizei hätte,wenn sie wirklich streng kontrolliert würde.
Polizei,wahrscheinlich in der ganzen Welt, ist eine Gemeinschaft, die eigenen Normen unterliegt und auf die die allgemeine Rechtsordnung nur begrenzt angewendet wird.
In USA wird dagegen lauthalts protestiert, in Deutschland ist der Widerstand deutlich kleiner.
Kürzlich wurde in Bremen ein Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der einen bereits am Boden liegenden trat und mit dem Schlagstoock bearbeitete.
Der Staatsanwaltschaft fiel die passende Konstruktion dazu ein. Kaum einer regte sich darüber auf,wahrscheinlich dachten viele, der hat verdient, was soll ich mich für seine Rechte einsetzen?
Ich habe dieses Thema dreissig Jahre beim Führungsnachwuchs der Polizei behandelt,wahrscheinlich ohne jeden Erfolg.
Einzelne spektakuläre Fälle.Der Mechanismus immer und überall gleich: vertuschen, leugnen, wenn es nicht zu leugnen ist, kleinreden und als Einzelfall bezeichnen.
Am Ende einer solchen Kette dann,wenn überhaupt, eben nur in 2,4 Prozent aller Fälle ( also 97,6 % der Fälle ohne ein anschließendes Verfahren) die Justiz, die immer wieder sehr erfinderisch ist, juristische Konstruktionen zu basteln,dass es nicht zu einer Verurteilung kommt. Dadurch kann es dann vorkommen, dass ein Beamter zahlreiche Verfahren hatte und dennoch weiter Dienst tut (Widerstandsbeamter).
Eben gibt es wieder eine kleine Serie in den USA,in der Polizisten für ausgeübte Gewalt nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Also bestimmt keine deutsche Besonderheit.
Überall die gleiche Ermittlungschwierigkeit: gegen Kollegen wird weder geschrieben noch ausgesagt.
Omerta. In Deutschland ist ein solches Verhalten eine Straftat. Egal. Gegen einen Kollegen vorzugehen, verschafft einem schnell den Status des " Kameradenschweins" mit der möglichen innerdienstlichen Folge eines mobbing.
Dieses Verhalten wird dadurch stabilisiert, dass es ja auf Gegenseitigkeit gilt. Ich zeige nicht an, weil ich nicht angezeigt werden will.
Staatsanwalt und Richter sind auf Zuarbeit der Polizei angewiesen und werden diese Verbindung nicht ohne Not strapazieren.Vielleicht spielt die klammheimliche Freude dabei mit, dass andere de "Drecksarbeit" machen?
Hinter verschlossenen Türen wird man vielleicht offen darüber nachdenken,welche Auswirkung auf de Arbeitsmoral der Polizei hätte,wenn sie wirklich streng kontrolliert würde.
Polizei,wahrscheinlich in der ganzen Welt, ist eine Gemeinschaft, die eigenen Normen unterliegt und auf die die allgemeine Rechtsordnung nur begrenzt angewendet wird.
In USA wird dagegen lauthalts protestiert, in Deutschland ist der Widerstand deutlich kleiner.
Kürzlich wurde in Bremen ein Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der einen bereits am Boden liegenden trat und mit dem Schlagstoock bearbeitete.
Der Staatsanwaltschaft fiel die passende Konstruktion dazu ein. Kaum einer regte sich darüber auf,wahrscheinlich dachten viele, der hat verdient, was soll ich mich für seine Rechte einsetzen?
Ich habe dieses Thema dreissig Jahre beim Führungsnachwuchs der Polizei behandelt,wahrscheinlich ohne jeden Erfolg.
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Dienstag, 21. Oktober 2014
Hart im Raume
fallstaff, 13:15h
Friedrich Schiller schreibt im Wallenstein: "Eng ist die Welt, und das Gehirn ist weit,
Leicht beieinander wohnen die Gedanken,
Doch hart im Raume stoßen sich die Sachen"
fällt mir heute morgen ein, als ich die Nachricht lese,keine Anklage gegen einen Polizisten,der auf einen Mann,am Boden liegend, eingetreten und mit dem Knüppel geschlagen hat.
Die Begründung der StA typisch und erschreckend zugleich: eine angemessene Behandlung,obwohl eine Videoaufzeichnung viele Hinweise gibt,dass hier Emotionen abgearbeitet werden, die keine Grundlage für Staatsgewalt sein dürfen.
Das Recht ist eindeutig,die Praxis häufig eine andere.
Das weiß man,auch, dass dann nachträgliche Rechtfertigungen gefunden werden müssen,Theorie und Praxis zu versöhnen. Oftmals fragwürdige Begründungen, wie auch in diesem Bremer Fall.
In der Theorie ist die Rechtslage eindeutig: man hat das Gewaltmonopol, weil diese aus öffentlichen Interessen gerechtfertigt ist.
In der Praxis ist ein Dienst anstrengend,man wird provoziert,gerät in eine enge emotionale Situation und reagiert aus dieser Situation.Ein Stück wird damit gerechnet, dass die Kollegen das decken ( tun sie ohnehin meistens) und dass das Rechtssystem nicht zu scharf kontrolliert (was auch überwiegend geschieht, weil man durch zu strenge Kontrollen nicht die Handlungsfähigkeit der Praktiker gefährden will). Jeder weiß das,aber kaum einer redet darüber,weil natürlich ein solches emotional gesteuertes Verhalten nicht zu rechtfertigen ist und man dann eher fragwürdige Argumentationen finden muss,um die Kluft zwischen Theorie und Praxis zu schließen.
Das Dilemna ist nicht zu lösen,aber wahrscheinlich gibt es überzeugende Lösungen,damit umzugehen.
Konkret: die Maßnahme einer gerichtlichen Überprüfung zuführen und bei der Feststellung der Schuld die Umstände zu berücksichtigen.
Leicht beieinander wohnen die Gedanken,
Doch hart im Raume stoßen sich die Sachen"
fällt mir heute morgen ein, als ich die Nachricht lese,keine Anklage gegen einen Polizisten,der auf einen Mann,am Boden liegend, eingetreten und mit dem Knüppel geschlagen hat.
Die Begründung der StA typisch und erschreckend zugleich: eine angemessene Behandlung,obwohl eine Videoaufzeichnung viele Hinweise gibt,dass hier Emotionen abgearbeitet werden, die keine Grundlage für Staatsgewalt sein dürfen.
Das Recht ist eindeutig,die Praxis häufig eine andere.
Das weiß man,auch, dass dann nachträgliche Rechtfertigungen gefunden werden müssen,Theorie und Praxis zu versöhnen. Oftmals fragwürdige Begründungen, wie auch in diesem Bremer Fall.
In der Theorie ist die Rechtslage eindeutig: man hat das Gewaltmonopol, weil diese aus öffentlichen Interessen gerechtfertigt ist.
In der Praxis ist ein Dienst anstrengend,man wird provoziert,gerät in eine enge emotionale Situation und reagiert aus dieser Situation.Ein Stück wird damit gerechnet, dass die Kollegen das decken ( tun sie ohnehin meistens) und dass das Rechtssystem nicht zu scharf kontrolliert (was auch überwiegend geschieht, weil man durch zu strenge Kontrollen nicht die Handlungsfähigkeit der Praktiker gefährden will). Jeder weiß das,aber kaum einer redet darüber,weil natürlich ein solches emotional gesteuertes Verhalten nicht zu rechtfertigen ist und man dann eher fragwürdige Argumentationen finden muss,um die Kluft zwischen Theorie und Praxis zu schließen.
Das Dilemna ist nicht zu lösen,aber wahrscheinlich gibt es überzeugende Lösungen,damit umzugehen.
Konkret: die Maßnahme einer gerichtlichen Überprüfung zuführen und bei der Feststellung der Schuld die Umstände zu berücksichtigen.
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