Freitag, 13. Dezember 2013
Logik des Filmemachens
Am Montag lief ein Film über den Reeder Stolberg, seinen Aufstieg und Fall.
Das vorher gesendete Radio feature hatte ich kommentiert, hier fehlten wesentliche Erkenntnisteile, die vielleicht eine Antwort darauf geben könnten, wer denn dieser Herr sei?

Der Film bezieht sich auf diese Frage ebenfalls nicht. Das kann man nur verstehen, wenn man sich vergegenwärtigt, wie das Geschäft abläuft: da will einer einen Film machen und muß das Projekt genehmigen lassen und für die Finanzierung sorgen. Dieser Film würde wohl nicht genehmigt werden, wenn man ernsthaft der Frage nachginge, wer denn Herr Stolberg sei, wie es zu diesem tiefen Fall gekommen ist. Denn dann würde Herr St. nicht mitwirken und der Film wäre weniger authentisch.Man will ihn vor der Kamera haben. Dafür ist ein Preis zu zahlen. Außerdem sind Fakten oder das, was man für Fakten hält, viel interessanter als eine Analyse. lso werden "Fakten" ausgegraben, die im besten Fall ein journalistischer scoop wären.

Die Grenzen journalistischer Tätigkeit, ihre Eigen-Art muß man verstehen,wenn man an die Rolle der vierten Gewalt denkt. Diese handelt nur im Rahmen ihrer eigenen Logik und der wichtigste Grund ist, der Film muß gesendet werden. Diesem Motiv ist alles untergeordnet, die Teile der Aufklärung,die dem entgegenstehen, werden also vernachlässigt.
Das ist die Logik des Mediums.

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Verantwortung und Freiheit
Heute morgen klagte mir eine Frau,oft nähmen Menschen die ihnen vergebenen Termine nicht wahr, seien aber nicht bereit, den Ausgleich zu zahlen,obwohl dies als Geschäftsbedingung jedem bekannt sei. Tausend Ausreden gebe es,aber keine Bereitschaft, dieser Verpflichtung nachzukommen.

So kommen jeden Tag zahllose Beispiele auf mich zu, wo Verantwortung für eigenes Handeln abgelehnt wird, man sich darum drückt, mit Ausreden, und seien diese noch so fragwürdig.

Keine

Veranwortung übernehmen trifft jede Schicht. Diese Woche lief im Fernsehen ein Bericht über den gescheiterten Reeder Stolberg, dem zahlreiche Verstüße vorgeworfen. Er, verantwortlich? Nein, nein Opfer einer Heuschrecke.

Die Beispiele sind umfassend und schlechtes Vorbild für eigenes Ausweichverhalten. Verkehrspolizisten wissen schon wunderliche Geschichten zu erzählen, mit welche Argumenten überführte Menschen kommen, Veranwortung zu vermeiden.

Die Psychologin Astrid Schulz hat einmal eine Reihung des Umgangs aufgestellt: Leugnen, Rechtfertigen, Wegducken. Bloß nicht Verantwortung übernehmen.

Aber Politiker treten doch zurück. Ja, weil sie wissen, daß man sie nicht mehr stützen wird. Und wenn man offrecord ihr Jammern hört, sind sie in der Regel Opfer einer boswilligen Kampagne.

Warum ist Verantwortung so wichtig? Je mehr Freiheit exisitert,desto mehr bedarf es des Korrelats der Verantwortung. Unverantwortete Freiheit führt in die Krise, die Katastrophe. Die aktuelle Diskussion über Banken und deren permanentes Fehlverhalten ist ein sehr guter Beleg. Milliarden in die Rückstellung, uim Fehler auszugleichen, zugleich den Finanzminister anzugreifen,der die mangelnde Lernbereitschaft kritisiert. Zu solcher Unverschämtheit muß man erst einmal in der Lage sein.

Verantwortung muß gelernt,trainiert werden. Dazu gibt es interessante Ansätze: http://www.youtube.com/watch?v=-cjfcynijto&feature=youtu.be

Diese müßten viel mehr verbreitet werden. Der Mensch, der Verantwortung übernimmt,kommt mit dem Leben oftmals besser zu recht, weil ja durch die Verantwortung das Gefühl dafür gestärkt wird, man kann selbst etwas tun: Selbst Verantwortung übernehmen.

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Mittwoch, 11. Dezember 2013
Diener
"Das Urteil sei dem Gericht "sehr schwergefallen", betonte Richter Sonnenberger. Es habe sich bei einer Entscheidung nicht an Gefühlen zu orientieren, "sondern an Recht und Gesetz zu halten, auch wenn wir damit den Opfern nicht gerecht werden". Es spiele auch keine Rolle, dass im Nachhinein bekanntgeworden sei, dass sich auch Zivilisten bei den Tankwagen aufgehalten hätten. Das Gericht selbst habe das anhand der Infrarotaufnahmen aus den US-Kampfflugzeugen - die auch Klein übermittelt worden waren - auch nicht beurteilen können, da nur "schwarze Punkte" zu sehen gewesen seien."

Ja, an Recht und Gesetz halten. Aber , was ist "Recht und Gesetz" denn in diesem Fall?
Da ist ein höherer Offzier, A 16, vielleicht B 3, der hat eine Entscheidung zu treffen.Aufgrund dieser Entscheidung sterben mehr als hundert Menschen, darunter einige Kinder.
Wann hat Herr KIein die Entscheidung nach Recht und Gesetz getroffen? Wie genau über die Lebensverhältnisse muß ein leitender Offizier informiert sein, in welchem Umfang ist er trainiert worden, in Krisensituationen Alternativen zu bedenken und möglichst Realitäts-nah zu entscheiden? Wie sieht die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme aus, bei der wahrscheinlich viele Menschen zu Tode kommen, welche Verfahren müssen eingehalten werden.

Hat das Landgericht Bonn sich mit diesen Fragen beschäftigt? Wir warten auf die Urteilsbegründung. Nur weil man grünen Richtertisch keine Eindeutigkeit feststellen kann, heißt dies lange nicht, die erforderliche Sorgfalt bei einer militärischen Entscheidung ist beachtet worden?
Gab es im Denken noch die naheliegende Alternarive des realen Geschehens? Oder, aus nachvollziehbaren Ängsten kommend nur noch die Version, das sind alles Terroristen. Und selbst, wenn es genauso gewesen wäre, welche konkrete Gefahr hätte für das Lager bestanden? Das Kilometer entfernt war. Hat man konkrete Anhaltspunkte, das irgendetwas geplant wurde, was das Lager konkret gefährden konnte? Angesichts der Auswirkungen dieser Entscheidung darf man auf allerhöchster Präzision der Überlegungen bestehen.Man darf nicht nur,man muß darauf bestehen. Das gebietet die Werteordnung des Grundgesetzes , das selbstverständlich dem Grundrecht auf Leben einen hohen Rang zugesteht.
Wenn also Leben auf dem Spiel stehen, muß die größtmögliche Genauigkeit gefordert werden. Nicht Anscheinsgefahren, nicht Stereotype,nicht Ängste nicht Druck. Sicher. Alles da, darf aber keine Rolle spielen.

Man muß sehr gespannt sein, was das Gericht geurteilt hat. Optimistisch wegen der Begründung bin ich nicht. Eben gerade die Begrünudng des Gerichts:
"Auch aufgrund des Bewegungsmusters habe sich dem damaligen Oberst die Anwesenheit von Zivilisten nicht aufdrängen müssen. Die Kammer stützt sich bei ihrer Bewertung auch auf die Aussagen eines von ihr gehörten Sachverständigen für afghanische Landeskunde. Der gerichtliche Gutachter hatte mitgeteilt, dass zu den Taliban auch Personen zu zählen seien, die nur über eine geringfügige oder gar keine militärische Ausbildung verfügten. Die Kammer geht davon aus, dass von solchen Kämpfern keine Verhaltensweisen und Bewegungsmuster zu erwarten sind, die einer üblichen militärischen Ausbildung entsprechen. Der Sachverständige habe weiter angegeben, dass eine Taliban-Operation mit 60 oder mehr beteiligten Kämpfern als ungewöhnlich zu bezeichnen sei. Die Region sei damals aber als Hochburg der Taliban anzusehen gewesen.
Schließlich habe auch der Funkverkehr zwischen den US-Kampfjetpiloten und dem deutschen Fliegerleitoffizier den damaligen Oberst nicht zu einer anderen Bewertung veranlassen müssen. Die Piloten fragten zwar sinngemäß nach, ob es sich bei allen in der Nähe der Tanklastwagen befindlichen Personen um Aufständische handele. Der Mitteilung aus der Kommandozentrale, es lägen Informationen vor, dass nur Aufständische vor Ort seien, widersprachen sie aber nicht. Soweit die Piloten die Möglichkeit von Tiefflügen zur Vertreibung anwesender Personen („show of force“) aufzeigten, erfolgte dies ausdrücklich zur Darlegung von Handlungsoptionen des militärischen Befehlshabers."

So war meine Befürchtung: als wenn dem Oberst nur dann en Vorwurf gemacht werdne könnte, wenn die Alternative zwingend gewesen wäre. Angesichts dieser Rechtsgüter wird umgekehrt ein Schuh draus: nur dann,wenn man besten Erkenntnisstand mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen war, dass sind gefährliche Terroristen, wäre eine solche Entscheidung denkbar.
Zu den Handlungsoptionen eines Kommandeurs gehört der Verzicht auf Warnung? Hat der Herr Jurist einmal in das Recht des unmittelbaren Zwangs geschaut. wann man auf Warnung verzichten darf? Das ist die ganz große Ausnahme. Mir ist schon klar, dass es hier andere Rechtgrundlagen gibt, aber die Warnung ist ein rechtsstaatliches Minimum. Das würde hier ignoriert,obwohl es mehrfach angefragt war. Alles nach Recht und Gesetz? Ich denke nicht.

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Montag, 9. Dezember 2013
Heilige Caecilie
"Das Wunder besteht darin, dass die Brüder von der Musik derart bezaubert werden, dass sie von ihrem Vorhaben ablassen und die Kirche nicht verwüsten. Sie schwenken ins andere Extrem, denn sie werden extrem gläubig." die Geschichte von Heinrich v.Kleist über die Gewalt der Musik.

Dies Stück kam mir in den Sinn, als ich zum wiederholten Mal die neue Aufnahme der missa solemnis von Beethoven durch Gardiner hörte. Voriges Jahr eine Tournee, dann im barbican centre in Londonn aufgenommen.

Eine überwältigende Interpretation,wenn auch auf dem scheinbar kalten Medium einer CD oder einer mp3 Datei.

Es kommt rüber, dass die Musiker in einer kollektiven Extase sind, vielleicht selbst von diesem grandiosen Stück überwältigt werden? Jedenfalls auf eine Weise aus sich herausgehen, über sich hinauswachsen, dass man nur für die Gnade danken kann, dies hören zu dürfen.

Gardiner vermag es wie Furtwängler bei seinen Konzerten im zweiten Weltkrieg, die Menschen, die Musiker auch, quasi mit der Musik zu überrennen.Beethoven überaus mächtig,überwältigend.

Die Macht der Musik, hier ist sie lebendig.

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