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Freitag, 1. November 2013
E.T.A.Hoffmann- ein Vorbild für Juristen
fallstaff, 05:12h
Dank der vorzüglichen Biographie von Safranski liest man einiges über die Tätigkeit von Hoffmann als Jurist,speziell als Mitglied einer Immediat-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Umtriebe.
"Die Voten des Kammergerichtsrats Hoffmann waren aber nicht nur in der Form vollendet, sondern zeugten auch von höchsten richterlichen Tugenden, wie der Objektivität, der Skepsis gegenüber polizeilichem Übereifer und den Grundsatz, dass nur die nachgewiesene Tat staatlichem Strafen zugänglich sein durfte.
Mit seiner Haltung stieß Hoffmann allerdings gerade bei den "Demagogenprozessen" an die Grenzen einer Scheinrechtsstaatlichkeit. In seinen Voten kam es entgegen der Erwartung von König Friedrich Wilhelm III. zu häufig zu Freisprüchen der angeklagten vermeintlichen Aufrührer, da Hoffmann unbeirrbar darauf verwies, dass "bloße Gesinnungen, sind sie nicht als Tat ins Leben getreten, nicht Gegenstand der Kriminaluntersuchung sein können." Mit allen erdenklichen Willkürmitteln wurden Hoffmanns Entscheidungen umgestoßen.
Trotzdem wurde er 1821 noch in den Oberappellationssenat am Kammergericht berufen, denn seine juristischen Fähigkeiten waren anerkannt"
schreibt Jürgen Seul in legal tribune.
In verschiedenster Richtung interessant.Preußen war auf dem Weg in einen Rechtsstaat. Da herrschte nicht mehr blanke Willkür einer absoluten Monarchie. Hoffmann konnte mit juristischen Mittel etwas bewirken. Natürlich waren die Macht-Instrumente nicht weit und wurden eingesetzt, aber man mußte aktiv werden.
Die Mehrheit der Akteure war nicht dem Recht zugeneigt, sondern verfolgte Macht-Interessen,natürlich unter Einbeziehung eines Rechtsbruchs.
Hoffmann ließ sich nicht einschüchtern. Er übte sein Handwerk aks Jurist aus. Auf eine prophetische Weise. Er könnte mit seinen Rechtsansichten höchst angesehenes Mitglied des Verfassungsgerichts sein. Seine Rechtsauffassungen sind modern. Nicht Gesinnungen , nur Taten oder deren konkrete Vorbereitungshandlungen sind juristisch relevant. Er untersucht konkret,konstruiert nicht fragwürdigste Unterstellungen. Den Rechten der Betroffenen werden nur konkrete Überschreitungen zum Verhängnis,so wie es aus der amerikanischen Tradition heißt: clear and present danger. Die staatlichen Belange gegen den Rechten des einzelnen vor,aber nur dann,wenn die staatlichen Belangen konkret belebt. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit, die auch heute keinesfalls eine Selbstverständlichkeit ist und immer wieder durch unbestimmte Begrifflichkeiten in einer Grau-Zone aufgeweicht werden.
Hoffmann hat uns 1820 vorgemacht, wie man handwerklich korrekt und rechtstaatlich einwandfrei ist.
Solchen Mensch flicht man keine Kränze,nein man bedroht sie mit Entlassung. Auch die Rechtswissenschaft hat andere gefeiert, die sich als willige Hilfskräfte der Staatsmacht Karriere machten.
Es stände der Rechtswissenschaft gut an, das Handwerk des E.T.A.Hoffmann besser zur Kenntnis zu nehmen und dem Nachwuchs zum Studium zu empfehlen.
"Die Voten des Kammergerichtsrats Hoffmann waren aber nicht nur in der Form vollendet, sondern zeugten auch von höchsten richterlichen Tugenden, wie der Objektivität, der Skepsis gegenüber polizeilichem Übereifer und den Grundsatz, dass nur die nachgewiesene Tat staatlichem Strafen zugänglich sein durfte.
Mit seiner Haltung stieß Hoffmann allerdings gerade bei den "Demagogenprozessen" an die Grenzen einer Scheinrechtsstaatlichkeit. In seinen Voten kam es entgegen der Erwartung von König Friedrich Wilhelm III. zu häufig zu Freisprüchen der angeklagten vermeintlichen Aufrührer, da Hoffmann unbeirrbar darauf verwies, dass "bloße Gesinnungen, sind sie nicht als Tat ins Leben getreten, nicht Gegenstand der Kriminaluntersuchung sein können." Mit allen erdenklichen Willkürmitteln wurden Hoffmanns Entscheidungen umgestoßen.
Trotzdem wurde er 1821 noch in den Oberappellationssenat am Kammergericht berufen, denn seine juristischen Fähigkeiten waren anerkannt"
schreibt Jürgen Seul in legal tribune.
In verschiedenster Richtung interessant.Preußen war auf dem Weg in einen Rechtsstaat. Da herrschte nicht mehr blanke Willkür einer absoluten Monarchie. Hoffmann konnte mit juristischen Mittel etwas bewirken. Natürlich waren die Macht-Instrumente nicht weit und wurden eingesetzt, aber man mußte aktiv werden.
Die Mehrheit der Akteure war nicht dem Recht zugeneigt, sondern verfolgte Macht-Interessen,natürlich unter Einbeziehung eines Rechtsbruchs.
Hoffmann ließ sich nicht einschüchtern. Er übte sein Handwerk aks Jurist aus. Auf eine prophetische Weise. Er könnte mit seinen Rechtsansichten höchst angesehenes Mitglied des Verfassungsgerichts sein. Seine Rechtsauffassungen sind modern. Nicht Gesinnungen , nur Taten oder deren konkrete Vorbereitungshandlungen sind juristisch relevant. Er untersucht konkret,konstruiert nicht fragwürdigste Unterstellungen. Den Rechten der Betroffenen werden nur konkrete Überschreitungen zum Verhängnis,so wie es aus der amerikanischen Tradition heißt: clear and present danger. Die staatlichen Belange gegen den Rechten des einzelnen vor,aber nur dann,wenn die staatlichen Belangen konkret belebt. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit, die auch heute keinesfalls eine Selbstverständlichkeit ist und immer wieder durch unbestimmte Begrifflichkeiten in einer Grau-Zone aufgeweicht werden.
Hoffmann hat uns 1820 vorgemacht, wie man handwerklich korrekt und rechtstaatlich einwandfrei ist.
Solchen Mensch flicht man keine Kränze,nein man bedroht sie mit Entlassung. Auch die Rechtswissenschaft hat andere gefeiert, die sich als willige Hilfskräfte der Staatsmacht Karriere machten.
Es stände der Rechtswissenschaft gut an, das Handwerk des E.T.A.Hoffmann besser zur Kenntnis zu nehmen und dem Nachwuchs zum Studium zu empfehlen.
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Mittwoch, 30. Oktober 2013
Vernunft oder Konsens
fallstaff, 17:32h
Erfahre von einem Menschen. der viele und tiefe Traumatisierungen erfahren hat, dass die hiesige Medizin die Waffen streckt. Selbst in einer Klinik heißt es, zu sehr geschädigt. Kann hier nicht behandelt werden.
Dieser Mensch bekommt den Tip. es mit der Pflanze Ayahuasca zu probieren. Das Trauma schwindet."In einigen Fällen kann Ayahuasca ein Trauma heilen oder von negativer Energie befreien, aber es heilt nicht alles." sagt ein indigener Heiler dazu.
In Deutschland ist diese Pflanze als halluzinogene Substanz verboten.
Man würde bestraft werden, wenn man eine solche Behandlung anbieten würde oder sich einer solchen hier unterzieht.
Heilung steht unter einem Rechtsvorbehalt. Wer heilt, hat Recht. Dieser Satz stimmt nicht. Nur wer rechtlich korrekt heilt, darf dies. Er /sie darf aber Methoden einsetzen, die nicht heilen. Hauptsache, es bewegt sich im rechtlichen Rahmen. Auch vollkommen erfolglose Verfahren sind nicht nur zugelassen, sie werden auch noch von Kassen bezahlt.
Würde dies zu Gericht gehen? Erwartbar ist, dass die Gerichte nicht Selbstbestimmungsrecht und den Schutz der Gesundheit an erste Stelle setzen,sondern die Unverletztlichkeit einer Rechtsordnung, selbst wenn diese nicht rational ist.
Mit einer anderen Entscheidung würde sich ein Gericht außerhalb des Konsenses stellen. und der ist allemal wichtiger als die Wertordnung des Grundgesetzes.
Dieser Mensch bekommt den Tip. es mit der Pflanze Ayahuasca zu probieren. Das Trauma schwindet."In einigen Fällen kann Ayahuasca ein Trauma heilen oder von negativer Energie befreien, aber es heilt nicht alles." sagt ein indigener Heiler dazu.
In Deutschland ist diese Pflanze als halluzinogene Substanz verboten.
Man würde bestraft werden, wenn man eine solche Behandlung anbieten würde oder sich einer solchen hier unterzieht.
Heilung steht unter einem Rechtsvorbehalt. Wer heilt, hat Recht. Dieser Satz stimmt nicht. Nur wer rechtlich korrekt heilt, darf dies. Er /sie darf aber Methoden einsetzen, die nicht heilen. Hauptsache, es bewegt sich im rechtlichen Rahmen. Auch vollkommen erfolglose Verfahren sind nicht nur zugelassen, sie werden auch noch von Kassen bezahlt.
Würde dies zu Gericht gehen? Erwartbar ist, dass die Gerichte nicht Selbstbestimmungsrecht und den Schutz der Gesundheit an erste Stelle setzen,sondern die Unverletztlichkeit einer Rechtsordnung, selbst wenn diese nicht rational ist.
Mit einer anderen Entscheidung würde sich ein Gericht außerhalb des Konsenses stellen. und der ist allemal wichtiger als die Wertordnung des Grundgesetzes.
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Mittwoch, 23. Oktober 2013
Geld,Geld,Geld
fallstaff, 09:10h
Gestern wieder eine weitere Geschichte zu den Organen der Rechtspflege gehört: ein Erbstreit, eine eher kleine Summe, Angebote von Fach-Anwälten: 320 Euro plus MwSt.pro Stunde. Nicht Abrechnung nach Streitwert, sondern Stundenlohn.Eine Dienstleistung. Kein Werk ist geschuldet,ein Dienst. Man kann kaum reklamieren, wenn der Dienst nicht so gelingt. Wenn der Stuhl wackelt,kann der Kunde reklamieren,wenn der Anwalt sein Geistwerk mehr oder weniger gut ausführt,steht der Mandat schutzlos.Bezahlen, aber kein Erfolg. Geht man den Anwalt an, wird man eingeschüchtert und der Anwalt wird in eigener Angelegenheit eine Aktivität entfalten, die vielleicht beim Mandat fehlte.
Anwälte sind nicht anders als andere Akademiker wie Ärzte. Es geht um Geld,Geld, Geld. Dann erst die beruflich angemessene Leistung. Diese Orientierung hat die Qualität der Leistung korrumpiert,aber der Ruf ist dafür doch erstaunlich gut. Meist deswegen, weil gar nicht ausreichend bekannt ist, wie das Verhalten motiviert ist. Langsam kommt im Internet eine gewisse Rückmeldung in Gang. Man kann nur hoffen, dass diese Verhältnisse öffentlicher werden,mehr Diskussion darüber entsteht, ob es hier wirklich zu honorierende Leistungen gibt oder es strukturell darum geht, Einkommen zu generieren,ohne dass eine entsprechende Leistung vorhanden ist.
Anwälte sind nicht anders als andere Akademiker wie Ärzte. Es geht um Geld,Geld, Geld. Dann erst die beruflich angemessene Leistung. Diese Orientierung hat die Qualität der Leistung korrumpiert,aber der Ruf ist dafür doch erstaunlich gut. Meist deswegen, weil gar nicht ausreichend bekannt ist, wie das Verhalten motiviert ist. Langsam kommt im Internet eine gewisse Rückmeldung in Gang. Man kann nur hoffen, dass diese Verhältnisse öffentlicher werden,mehr Diskussion darüber entsteht, ob es hier wirklich zu honorierende Leistungen gibt oder es strukturell darum geht, Einkommen zu generieren,ohne dass eine entsprechende Leistung vorhanden ist.
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