Donnerstag, 21. April 2016
Ping Pong
Wieder einmal, nicht zum ersten Mal sondern zum wiederkehrenden Mal hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber bei Fragen der Datenverarbeitung korrigiert.
Seit 1983 gibt es eine Konzeption dieses Gerichts zum Datenschutz, dass der Gesetzgeber regelmäßig mehr oder weniger ignoriert.
Schon in diesem Volkszählungsurteil wurden Grundsätze der Datenverarbeitung niedergelegt, die Regierung und Gesetzgebung nicht passen. Teilweise wurden diese Ansätze des Gerichts in ihr Gegenteil verkehrt. Das Gericht urteilte schon 1983, dass der Staat nur die wirklich notwendigen Daten verarbeiten solle. Regierung und Gesetzgebung haben daraus eine Vielfalt von Verarbeitungsbefugnissen entnommen. Immer wieder werden sie vom Verfassungsgericht korrigiert, immer wieder schreiben sie in die Gesetze Regelungen hinein, die dann im nächsten Urteil wieder beanstandet werden.
Es ist schon ein seltsamer Respekt gegenüber dem Gericht und dem Rechtsstaat, immer wieder diese Vorgaben zu ignorieren. Verklausuliert hat der Bundesinnenminister heute kundgetan, dass er auch bei der Novellierung, die nun notwendig wird, an die Grenzen gehen wird (im Klartext: Darüber hinaus gehen wird).

Dieses Pingpongspiel bei der Datenverarbeitung ist kein Einzelfall. In Angelegenheiten, die Regierung und Gesetzgebung wichtig sind, werden immer wieder Regelungen geschaffen, die nicht den Urteilen des Verfassungsgerichts entsprechen. Im Bereich des Rundfunkrechts gibt es dafür Beispiele. Am krassesten sind die Abweichungen, wenn es um Status und Besoldung der Abgeordneten geht. Die Vorgaben des Verfassungsgerichts wurden von den Abgeordneten mehr oder weniger komplett ignoriert. Eine bemerkenswerte Rechtstreue derer, die den Rechtsstaat repräsentieren sollen.

... comment