Montag, 9. März 2015
Zumutbar
Heute lese ich in der SZ: Die Richterin hielt es sogar für gerechtfertigt, ihn ganz aus dem Dienst zu entfernen. Doch sein Arbeitgeber, das Münchner Polizeipräsidium, setzte sich für ihn ein.

Schlägt ein Polizist eine gefesselte Frau,bricht ihr u.a. das Nasenbein,beruft sich auf Notwehr,bekommt für Körperverletzung im Amt zehn Monate ( u.a. damit er nicht kraftGesetzes entlassen ist).

Entlassen werden kan ein ein Beamter,wenn er für die Behörde nicht mehr tragbar ist.

Hätte er in die Kasse gegriffen und 50 ct. entwendet,wäre er raus,aber eine wehrlose Person schlagen, das ist tragbar.

Was für ein seltsames Wert-Verständnis.

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