Freitag, 1. November 2013
E.T.A.Hoffmann- ein Vorbild für Juristen
Dank der vorzüglichen Biographie von Safranski liest man einiges über die Tätigkeit von Hoffmann als Jurist,speziell als Mitglied einer Immediat-Kommission zur Ermittlung hochverräterischer Umtriebe.


"Die Voten des Kammergerichtsrats Hoffmann waren aber nicht nur in der Form vollendet, sondern zeugten auch von höchsten richterlichen Tugenden, wie der Objektivität, der Skepsis gegenüber polizeilichem Übereifer und den Grundsatz, dass nur die nachgewiesene Tat staatlichem Strafen zugänglich sein durfte.

Mit seiner Haltung stieß Hoffmann allerdings gerade bei den "Demagogenprozessen" an die Grenzen einer Scheinrechtsstaatlichkeit. In seinen Voten kam es entgegen der Erwartung von König Friedrich Wilhelm III. zu häufig zu Freisprüchen der angeklagten vermeintlichen Aufrührer, da Hoffmann unbeirrbar darauf verwies, dass "bloße Gesinnungen, sind sie nicht als Tat ins Leben getreten, nicht Gegenstand der Kriminaluntersuchung sein können." Mit allen erdenklichen Willkürmitteln wurden Hoffmanns Entscheidungen umgestoßen.

Trotzdem wurde er 1821 noch in den Oberappellationssenat am Kammergericht berufen, denn seine juristischen Fähigkeiten waren anerkannt"
schreibt Jürgen Seul in legal tribune.

In verschiedenster Richtung interessant.Preußen war auf dem Weg in einen Rechtsstaat. Da herrschte nicht mehr blanke Willkür einer absoluten Monarchie. Hoffmann konnte mit juristischen Mittel etwas bewirken. Natürlich waren die Macht-Instrumente nicht weit und wurden eingesetzt, aber man mußte aktiv werden.
Die Mehrheit der Akteure war nicht dem Recht zugeneigt, sondern verfolgte Macht-Interessen,natürlich unter Einbeziehung eines Rechtsbruchs.
Hoffmann ließ sich nicht einschüchtern. Er übte sein Handwerk aks Jurist aus. Auf eine prophetische Weise. Er könnte mit seinen Rechtsansichten höchst angesehenes Mitglied des Verfassungsgerichts sein. Seine Rechtsauffassungen sind modern. Nicht Gesinnungen , nur Taten oder deren konkrete Vorbereitungshandlungen sind juristisch relevant. Er untersucht konkret,konstruiert nicht fragwürdigste Unterstellungen. Den Rechten der Betroffenen werden nur konkrete Überschreitungen zum Verhängnis,so wie es aus der amerikanischen Tradition heißt: clear and present danger. Die staatlichen Belange gegen den Rechten des einzelnen vor,aber nur dann,wenn die staatlichen Belangen konkret belebt. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit, die auch heute keinesfalls eine Selbstverständlichkeit ist und immer wieder durch unbestimmte Begrifflichkeiten in einer Grau-Zone aufgeweicht werden.
Hoffmann hat uns 1820 vorgemacht, wie man handwerklich korrekt und rechtstaatlich einwandfrei ist.
Solchen Mensch flicht man keine Kränze,nein man bedroht sie mit Entlassung. Auch die Rechtswissenschaft hat andere gefeiert, die sich als willige Hilfskräfte der Staatsmacht Karriere machten.

Es stände der Rechtswissenschaft gut an, das Handwerk des E.T.A.Hoffmann besser zur Kenntnis zu nehmen und dem Nachwuchs zum Studium zu empfehlen.

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