Dienstag, 30. Juli 2013
Rechts-Bewußtsein
Im ZEIT-Blog liest man:"Stattdessen ging es, wie bereits gestern und am Wochenende, um Anja Sturm, die ihr Mandat für die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe Job und Heimat gekostet hat."

Die Kollegen der Berliner Praxis sollen nicht hinter ihr gestanden haben.

Ein Anwaltsfunktionär meint: "Die Grundrechte der Rechtsordnung werden verletzt, “wenn die Anwaltschaft nicht mehr bereit ist, Menschen in einem geordneten Verfahren kompromisslos, entschieden, engagiert und standhaft beizustehen”.

Ja, in der Praxis hat es dieser Rechtsstaat immer wieder schwer. Wenn die Gefühle hochkochen, gelten die Werte gar nicht oder nur sehr eingeschränkt.

Ein Verteidiger steht jedem zu,egal, was diese Person getan hat. Auch die schlimmsten KZ-Schergen hatten ein Recht auf eine bestmögliche Verteidigung. Eine solche Person zu verteidigen, bedeutet nicht, sich mit den Taten zu identifizieren oder den Betroffenen zu rechtfertigen. Der Anwalt soll Garant für ein faires Verfahren sein. Deswegen sind die besten diejenige, die Verfahrensregeln aus dem ff, beherrschen.
Für mich ein weiteres Beispiel, dass der Rechtsstaat nach sechzig Jahren noch nicht richtig wetterfest ist. Bei schönem Wetter ja, aber wehe, es kommt Sturm. Da werden so viele Prinzipien in den Hintergrund gedrängt.

Man darf im Fall " Sturm" davon ausgehen, dass es nicht um die Taten der B.Z. geht, sondern darum, daß andere Mandate verloren gehen könnten.
Geld regiert die Welt.

Eben.

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