Donnerstag, 11. Juli 2013
Gesetzeshüter
Mal wieder ein " Vorfall", vielleicht ein "Skandal".
Mehrere Polizisteh nehmen sich eines renitenten Bürgers an ( wie weit die Renitenz ging, steht noch nicht fest) maträtieren diesen, als er bereits am Boden liegt, weiter mit Tritten und Schlagstock.
Der Betroffene erleidet, wie andere wenige Monate zuvor, erhebliche Verletzungen.
Das Handeln war aufgezeichnet worden. Ein Video soll der Polizei übergeben worden sein. Vielleicht ist es verschwunden. Dafür wurde aber die Diskothek in den nächsten Tagen zweimal durchsucht und die Videoanlage sichergestellt. Ein böser Schein.

Insgesamt ein übler, aber nicht so ungewöhnlicher Vorgang. Auch in Deutschland kommt derartiges immer wieder vor.anmesty berichtet jedes Jahr davon und auch die Süddeutsche sammelt nun Berichte über polizeiliche Übergriffs.

Dieser Hinweis soll das Verhalten nicht entschuldigen, sondern nur einordnen.
In bestimmten Situationen ist die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nach Recht und Gesetz gehandelt wird, größer.Widerstand ist eine der Fälle.

Polizisten vergessen gelegentlich, daß sie ihre Macht nicht zu privaten Zwecken haben.
Mir,andern auch nicht, ist in in dreißig Jahren nicht gelungen,Polizisten zu vermitteln, dass sie Diener des Rechts,und nicht dessen Herren sind.
Es konnte uns nicht gelingen,weil sie in der Praxis genau dies erfahren: wenn sie sich innerhalb des Konsenses gewegen,sind Handlungen ok, die eindeutig nicht rechtmäßig sind,zB Straftaten decken ist immer eie Straftat,wird aber regelmäßig praktiziert.

Fragt man Moralforscher,wieso die Hüter des Rechts sich den Herren aufschwingen, werden diese uns antworten: da meist keine Sanktion gefürchtet werden muß, würden sie nur rechtskonform aus innerem Antrieb handeln. Das hingegen tut nur eine Minderheit.Die meisten handeln konform aus Angst vor Strafe.Der Umkehrschluß: ich fürchte keine Sanktion, also tue ich Unrecht, dessen Rechtfertigung ich mir zurecht lege: hat der nicht anders verdient oder sonstige Gründe. Meist befindet sich die Rechtfertigung im Gruppenkonsens.

Daß man die Beweise zu vernichten sucht,ist zwar ebenfalls strafbar,aber auch wieder nachvollziehbar. Die Fallhöhe kann für einen Polizisten sehr hoch sein.Falls er/sie untragbare Taten gemacht hat, droht Entlassung und man kann nichts anderes als Polizei.Also muß man trachten, das es nicht rauskommt. Traurig nur, dass sich in der Organisation niemand findet, der über den Tellerrand denkt und einwendet. Es kommt doch raus und beschädigt den Ruf der Institution noch mehr,also unbedingt unterlassen.

Fehlverhalten,gerade wenn es öfters und mit einer gewissen Typik vorkommt, ist immer Anzeichen einer nicht professionell geführten Organisation.

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