Donnerstag, 28. März 2013
Rechtsgeltung
fallstaff, 08:52h
Heute entnehme ich der Süddeutschen, dass ein Polizeichef in Rosenheim Ärger mit einem Radler bekam, der nicht anhielt, als ihn der Polizist stoppen wollte,nachdem der Radler eine rote Ampel ignoriert hatte.
So etwas kann man tagtäglich erleben. Menschen halten sich nicht an die Rechtsordnung.Wenn sie darauf hingewiesen werden, ignorieren sie den Hinweis, oder sie werden agressiv,teilweise mit heftigen Folgen für den Hinweiser.
Es ist das uralte Thema: niemand will Verantwortung übernehmen und weist Hinweise darauf empört zurück.
Hans Kelsen meinte einst, eine Rechtsordnung gelte,wenn sie überwiegend befolgt wird. Wenn die These stimmt, welche Konsequenz hätte sie für das Straßenverkehrsrecht. Wie fühlt sich der einzelne, der sich an eine Geschwindigkeitsbeschränkung hält,während alles an ihm vorbeibrettert? Der Ehrliche ist der Dumme, meinte einst Wickert. Die Geltung einer Rechtsordnung wird sehr untergraben,wenn sie massenhaft infrage gestellt wird. Diejenigen, die erwischt werden, fühlen sich abgezockt,und das Gefühl ist angesichts des Umstands, dass es nur einzelne trifft, die dann einfach Pech hatten, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Diejenigen, die Menschen darauf hinweisen,haben in der Regel in der öffentlichen Meinung schlechte Karten. Der Polizist aus Rosenheim stand bereits wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht. Er gehört vielleicht zur Gruppe derer, die sich persönlic beleidigt fühlen, wenn jemand gegen eine Norm verstößt und die die Macht der Norm ausspielen wollen,um sich dann selbst mächtig zu fühlen.
Vielleicht ist es eine Chimäre von Juristen, dass eine Rechtsordnung das Fundament des Zusammenlebens sei und deswegen selbstverständlich zu befolgen sei. Es ist schon paradox, dass Richter,Rechtsanwälte und Staatsanwälte einen Deal unter Mißachtung der geltenden Bestimmungen schließen, einen Deal über die Strafe für einen Menschen, der gegen Normen verstoßen hat.Mit welcher Legitimation eigentlich, fragt diese Woche der Bundesrichter Fischer in der ZEIT?
Vielleicht muß die Rechtsgeltung umformuliert werden? Rechtsgeltung bedeutet, dass Recht notfalls durchgesetzt wird, weil es Recht ist,selbst dann wenn die Norm im Alltag wenig Wirkung entfaltet.
So etwas kann man tagtäglich erleben. Menschen halten sich nicht an die Rechtsordnung.Wenn sie darauf hingewiesen werden, ignorieren sie den Hinweis, oder sie werden agressiv,teilweise mit heftigen Folgen für den Hinweiser.
Es ist das uralte Thema: niemand will Verantwortung übernehmen und weist Hinweise darauf empört zurück.
Hans Kelsen meinte einst, eine Rechtsordnung gelte,wenn sie überwiegend befolgt wird. Wenn die These stimmt, welche Konsequenz hätte sie für das Straßenverkehrsrecht. Wie fühlt sich der einzelne, der sich an eine Geschwindigkeitsbeschränkung hält,während alles an ihm vorbeibrettert? Der Ehrliche ist der Dumme, meinte einst Wickert. Die Geltung einer Rechtsordnung wird sehr untergraben,wenn sie massenhaft infrage gestellt wird. Diejenigen, die erwischt werden, fühlen sich abgezockt,und das Gefühl ist angesichts des Umstands, dass es nur einzelne trifft, die dann einfach Pech hatten, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Diejenigen, die Menschen darauf hinweisen,haben in der Regel in der öffentlichen Meinung schlechte Karten. Der Polizist aus Rosenheim stand bereits wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht. Er gehört vielleicht zur Gruppe derer, die sich persönlic beleidigt fühlen, wenn jemand gegen eine Norm verstößt und die die Macht der Norm ausspielen wollen,um sich dann selbst mächtig zu fühlen.
Vielleicht ist es eine Chimäre von Juristen, dass eine Rechtsordnung das Fundament des Zusammenlebens sei und deswegen selbstverständlich zu befolgen sei. Es ist schon paradox, dass Richter,Rechtsanwälte und Staatsanwälte einen Deal unter Mißachtung der geltenden Bestimmungen schließen, einen Deal über die Strafe für einen Menschen, der gegen Normen verstoßen hat.Mit welcher Legitimation eigentlich, fragt diese Woche der Bundesrichter Fischer in der ZEIT?
Vielleicht muß die Rechtsgeltung umformuliert werden? Rechtsgeltung bedeutet, dass Recht notfalls durchgesetzt wird, weil es Recht ist,selbst dann wenn die Norm im Alltag wenig Wirkung entfaltet.
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