Dienstag, 21. Oktober 2014
Hart im Raume
Friedrich Schiller schreibt im Wallenstein: "Eng ist die Welt, und das Gehirn ist weit,
Leicht beieinander wohnen die Gedanken,
Doch hart im Raume stoßen sich die Sachen"

fällt mir heute morgen ein, als ich die Nachricht lese,keine Anklage gegen einen Polizisten,der auf einen Mann,am Boden liegend, eingetreten und mit dem Knüppel geschlagen hat.
Die Begründung der StA typisch und erschreckend zugleich: eine angemessene Behandlung,obwohl eine Videoaufzeichnung viele Hinweise gibt,dass hier Emotionen abgearbeitet werden, die keine Grundlage für Staatsgewalt sein dürfen.
Das Recht ist eindeutig,die Praxis häufig eine andere.
Das weiß man,auch, dass dann nachträgliche Rechtfertigungen gefunden werden müssen,Theorie und Praxis zu versöhnen. Oftmals fragwürdige Begründungen, wie auch in diesem Bremer Fall.
In der Theorie ist die Rechtslage eindeutig: man hat das Gewaltmonopol, weil diese aus öffentlichen Interessen gerechtfertigt ist.
In der Praxis ist ein Dienst anstrengend,man wird provoziert,gerät in eine enge emotionale Situation und reagiert aus dieser Situation.Ein Stück wird damit gerechnet, dass die Kollegen das decken ( tun sie ohnehin meistens) und dass das Rechtssystem nicht zu scharf kontrolliert (was auch überwiegend geschieht, weil man durch zu strenge Kontrollen nicht die Handlungsfähigkeit der Praktiker gefährden will). Jeder weiß das,aber kaum einer redet darüber,weil natürlich ein solches emotional gesteuertes Verhalten nicht zu rechtfertigen ist und man dann eher fragwürdige Argumentationen finden muss,um die Kluft zwischen Theorie und Praxis zu schließen.

Das Dilemna ist nicht zu lösen,aber wahrscheinlich gibt es überzeugende Lösungen,damit umzugehen.
Konkret: die Maßnahme einer gerichtlichen Überprüfung zuführen und bei der Feststellung der Schuld die Umstände zu berücksichtigen.

... link (0 Kommentare)   ... comment