Freitag, 3. Oktober 2014
Sterben
Gestern bei Illner mal wieder eine Diskussion über Sterbehilfe.

Klar, dass Kirchenvertreter ein Recht auf Selbstbestimmung ablehnen. Das Leben sei von Gott gegeben,das könne der Mensch nicht selbst bestimmen.
Erschreckend aber, wie sehr dieses Denken auch in den Köpfen von anderen,wie zB dem Arzt Funktionär Montgomery steckt, der mit aggressivem Vokabular aller Mitwirkung von Ärzten ein Nein entgegenstellt.

Allein Udo Reiter plädierte für Selbstbestimmung,allerdings in einer eher defensiven Weise,so dass seine Meinung eher nicht gehört wurde.

Hilfreich wäre sicher gewesen, er hätte seine Meinung stärker juristisch fundiert. Selbstbestimmung über das Ende gehört zur Würde des Menschen,Art. 1 GG. Niemand kann gezwungen werden,ein ihm selbst als unwürdig erscheinendes Leben weiter zu führen. Nit welchem Recht soll ein Motgomery oder eine Käßmann definieren können, wann mein Leben würdig ist und mich in die Palliativmedizin oder die Psychiatrie verweisen? Dieses Recht gibt es nicht. Wenn ich diese Entscheidung treffe, ist diese zu respektieren.
Der Staat hat kein Recht über mein Leben,mich als krank zu definieren ubd zwangsweise einer Behandlung zuzuführen. Da der Staat weltanschaulich neutral zu sein hat,darf er sich die kirchliche Meinung nicht zu eigen machen. Aber,so könnte der Einwand lauten,der Mensch schadet doch sich selbst,daran müssen wir ihn hindern.Wieso? Freiheitsgebrauch heißt, ich darf mir auch schaden, es ist meine Sache und ich habe die Folgen zu tragen,dafür die Verantwortung zu übernehmen. Wenn ich es nicht anders will, dann geschieht auch etwas,das mir schadet. Die Fähigkeit,eine freie Entscheidung zu treffen, könnte überprüft werden,wenn die Gefahr der Bevormundung minimiert wird.
Leider konnte Herr Reiter diese Position nicht mit Nachdruck vorbringen,so dass die Bevormunder die Oberhand hatten.
Von einer Selstbestimmung über eine der wichtigten Fragen eines Lebens,sein würdiges Ende,sind wir noch meilenweit entfernt.

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