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Samstag, 3. Mai 2014
Geschichtsklitterung
fallstaff, 14:37h
In seinem neuen Buch über Glanz und Elend der Grundrechte schreibt Heribert Prant,renommiert und vielfach ausgezeichnet, der Beitritt der DDR zum Grundgesetz sei ein sehr gutes Beispiel für die Kraft der Verfassung.
Das muß verwundern. Prant, als leitender Redakteur der SZ, kann sehr viele Details beitragen, das Archiv ist voll und die SZ wird oft zitiert.
Ist Herrn Prantl entgangen, dass schon am runden Tisch Überlegungen nach der Überarbeitiung einer Verfassung angestellt wurden, dass es durchaus einige Arbeitsgruppen gab, eine neue Verfassung zu schreiben, das Reste der Überlegungen in der Brandenburgischen Verfassung von 1992 zu finden sind.
Die Mehrheit hatte Angst vor dieser Diskussion und alsbald wurde die Devise ausgegeben: das Grundgesetz hat aich bewährt.
Ich schrieb 1999 eine kleine Streitschrift, Unser aller Grundgesetz, und machte mir die Mühe, einmal genauer hinzuschauen, wie sehr denn der Text in die Wirklichkeit umgesetzt worden ist? Ohne eine solche Bestandsaufnahme könnte man ja eigentlich zu einem Urteil,ob sich eine Rechtsordnung bewährt hat, gar nicht kommen. Der Gesamtblick auf so viele Themenbereiche war nicht so beruhigend. 50 Jahre Grundgesetz, eigentlich ein Anlaß,mal genauer hinzuschauen. Aber es blieb beim Jubel. Ich war zur einer Feier in Bremen eingeladen, übersandte mein Buch, und wurde wieder ausgeladen. Anderes als Jubel war nich gewünscht.
Man wollte weder hinschauen, welche Aspekte menschlicher Entfaltung im Grundgesetz nicht verwirklicht waren, wie das Rech auf eine angemesse Wohnung, Art. 155 Abs. 1 WRV, noch darauf schauen, wie oft Gerichte, auch das Verfassungsgericht eingeknickt sind oder ihre Entscheidungen nicht beachtet wurden. Die Regelungen der Abgeordneten-Besoldung sei dafür exemplarisch erwähnt. Die verfassungsgerichtlichen Vorgaben werden weitestgehend ignoriert, aber es gibt zahllose andere Beispiele. Welche Wirkung,Herr Prantl, hatte das Urteil des BVerfGs zu Kruxifixen in der Schule?
Die Analyse wurde verweigert,abweichende Verfassungsentwürfe verworfen, nicht einmal diskutiert.
Das Grundgesetz hat sich bewährt, basta, es wurde durchgezogen.
Von wegen " Kraft der Verfassung"- es waren die herrschenden Machtverhältnisse, die entschieden, mit diesem Grundgesetz können wir leben, das hat in fünfzig Jahre unsere Kreise nur marginal gestört.
Das gilt weiter.
Das ist näher an der Geschichte dran als die geschichtsklitterende Behauptung von der Kraft einer Verfassung.
Das muß verwundern. Prant, als leitender Redakteur der SZ, kann sehr viele Details beitragen, das Archiv ist voll und die SZ wird oft zitiert.
Ist Herrn Prantl entgangen, dass schon am runden Tisch Überlegungen nach der Überarbeitiung einer Verfassung angestellt wurden, dass es durchaus einige Arbeitsgruppen gab, eine neue Verfassung zu schreiben, das Reste der Überlegungen in der Brandenburgischen Verfassung von 1992 zu finden sind.
Die Mehrheit hatte Angst vor dieser Diskussion und alsbald wurde die Devise ausgegeben: das Grundgesetz hat aich bewährt.
Ich schrieb 1999 eine kleine Streitschrift, Unser aller Grundgesetz, und machte mir die Mühe, einmal genauer hinzuschauen, wie sehr denn der Text in die Wirklichkeit umgesetzt worden ist? Ohne eine solche Bestandsaufnahme könnte man ja eigentlich zu einem Urteil,ob sich eine Rechtsordnung bewährt hat, gar nicht kommen. Der Gesamtblick auf so viele Themenbereiche war nicht so beruhigend. 50 Jahre Grundgesetz, eigentlich ein Anlaß,mal genauer hinzuschauen. Aber es blieb beim Jubel. Ich war zur einer Feier in Bremen eingeladen, übersandte mein Buch, und wurde wieder ausgeladen. Anderes als Jubel war nich gewünscht.
Man wollte weder hinschauen, welche Aspekte menschlicher Entfaltung im Grundgesetz nicht verwirklicht waren, wie das Rech auf eine angemesse Wohnung, Art. 155 Abs. 1 WRV, noch darauf schauen, wie oft Gerichte, auch das Verfassungsgericht eingeknickt sind oder ihre Entscheidungen nicht beachtet wurden. Die Regelungen der Abgeordneten-Besoldung sei dafür exemplarisch erwähnt. Die verfassungsgerichtlichen Vorgaben werden weitestgehend ignoriert, aber es gibt zahllose andere Beispiele. Welche Wirkung,Herr Prantl, hatte das Urteil des BVerfGs zu Kruxifixen in der Schule?
Die Analyse wurde verweigert,abweichende Verfassungsentwürfe verworfen, nicht einmal diskutiert.
Das Grundgesetz hat sich bewährt, basta, es wurde durchgezogen.
Von wegen " Kraft der Verfassung"- es waren die herrschenden Machtverhältnisse, die entschieden, mit diesem Grundgesetz können wir leben, das hat in fünfzig Jahre unsere Kreise nur marginal gestört.
Das gilt weiter.
Das ist näher an der Geschichte dran als die geschichtsklitterende Behauptung von der Kraft einer Verfassung.
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