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Donnerstag, 13. Februar 2014
Verdienstvoll
fallstaff, 13:13h
Vorige Woche stellte die ZEIT Meinungen von Steuerfahndern zusammen, die deutlich machten, in der Praxis sieht es ganz anders als auf der Bühne. Dort wird vollmundig Moral gefordert,in der Praxis gibt es viel zu wenige Fahnder,manchmal wird ihnen übel mitgespielt( wenn sie die falschen geprüft haben).
Wie es heute so schon in der ZEIT steht: Steuerfahndung braucht nicht Moral, sondern Personal.
Heute wieder verdienstvoll eine Zusammenstellung, wie es denen ergeht, die als whistleblower Risiken auf sich nehmen. Dass es in autoritären Staaten solchen Menschen an Leib und Leben geht, verwundert nicht.
Aber in demokratischen Rechtsstaaten ist es auch nicht anders, ob USA, Großbritannien oder Deutschland.
Noch vor Jahrzehnten setzte das Bundesverfassungsgericht das Amtsgeheimnis über die Bewahrung der Verfassung durch Hinweis auf eindeutig verfassungswidrige Zustände.
Schon seltsame Hüter der Verfassung: derjenige, der auf die Verfassungswidrigkeit hinweist, darf bestraft werden und diejenigen, die verfassungswidrig handeln, dürfen sich auf das Amtsgeheimnis berufen.
Verkehrte Welt. Dass ein solches Urteil in den siebzigern gefällt wurde, die von den Nachwehen des deutschen Obrigkeitsstaates nicht frei waren, könnte man noch nachvollziehen.
Dass sich in Jahrzehnten nichts geändert hat, allerdings nicht.
Seltsam, dass die Offenlegung von Steuerrechtswidrigkeit vom Staat mit Millionen belohnt wird,aber sonstige whistlebloiwer ihren Arbeitsplatz verlieren und eine ehemalige Tierärztln ,die gravierende Verstöße offenbart hatte,nun fast von Sozialhilfe leben muss.
Es müßte doch in Juristengehirne eingehen können, dass Rechts-und Verfassungswidrigkeiten niemals durch das Amtsgeheimnis geschützt sein können, dafür ist es nicht gedacht Es müßte doch nachvollziehbar sein, dass solche Handlungen, Verstöße gegen Recht und Verfassung,. niemals vom Unternehmenszweck umfasst sein können, daher der whistleblower nicht wegen eines Verstoßes gegen Unternehmenszwecke sanktioniert werden kann.
Es gibt zwar, der Artikel weist darauf hin, inzwischen unterstützende Maßnahmen,aber imKern
muß der rechtliche Status ein whistleblowers anders werden. Man muß ihm oder ihr ja nicht gleich einen Verdienstorden umhängen ( aber warum eigentlich nicht, sind nur tote whistleblowder Helden, wenn sien nicht mehr schaden können?),aber es wäre ein Zeichen des Rechtsstaats wäre es schon: der Bote ist zu achten, nicht zu köpfen!
Wie es heute so schon in der ZEIT steht: Steuerfahndung braucht nicht Moral, sondern Personal.
Heute wieder verdienstvoll eine Zusammenstellung, wie es denen ergeht, die als whistleblower Risiken auf sich nehmen. Dass es in autoritären Staaten solchen Menschen an Leib und Leben geht, verwundert nicht.
Aber in demokratischen Rechtsstaaten ist es auch nicht anders, ob USA, Großbritannien oder Deutschland.
Noch vor Jahrzehnten setzte das Bundesverfassungsgericht das Amtsgeheimnis über die Bewahrung der Verfassung durch Hinweis auf eindeutig verfassungswidrige Zustände.
Schon seltsame Hüter der Verfassung: derjenige, der auf die Verfassungswidrigkeit hinweist, darf bestraft werden und diejenigen, die verfassungswidrig handeln, dürfen sich auf das Amtsgeheimnis berufen.
Verkehrte Welt. Dass ein solches Urteil in den siebzigern gefällt wurde, die von den Nachwehen des deutschen Obrigkeitsstaates nicht frei waren, könnte man noch nachvollziehen.
Dass sich in Jahrzehnten nichts geändert hat, allerdings nicht.
Seltsam, dass die Offenlegung von Steuerrechtswidrigkeit vom Staat mit Millionen belohnt wird,aber sonstige whistlebloiwer ihren Arbeitsplatz verlieren und eine ehemalige Tierärztln ,die gravierende Verstöße offenbart hatte,nun fast von Sozialhilfe leben muss.
Es müßte doch in Juristengehirne eingehen können, dass Rechts-und Verfassungswidrigkeiten niemals durch das Amtsgeheimnis geschützt sein können, dafür ist es nicht gedacht Es müßte doch nachvollziehbar sein, dass solche Handlungen, Verstöße gegen Recht und Verfassung,. niemals vom Unternehmenszweck umfasst sein können, daher der whistleblower nicht wegen eines Verstoßes gegen Unternehmenszwecke sanktioniert werden kann.
Es gibt zwar, der Artikel weist darauf hin, inzwischen unterstützende Maßnahmen,aber imKern
muß der rechtliche Status ein whistleblowers anders werden. Man muß ihm oder ihr ja nicht gleich einen Verdienstorden umhängen ( aber warum eigentlich nicht, sind nur tote whistleblowder Helden, wenn sien nicht mehr schaden können?),aber es wäre ein Zeichen des Rechtsstaats wäre es schon: der Bote ist zu achten, nicht zu köpfen!
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