Mittwoch, 30. Oktober 2013
Vernunft oder Konsens
Erfahre von einem Menschen. der viele und tiefe Traumatisierungen erfahren hat, dass die hiesige Medizin die Waffen streckt. Selbst in einer Klinik heißt es, zu sehr geschädigt. Kann hier nicht behandelt werden.
Dieser Mensch bekommt den Tip. es mit der Pflanze Ayahuasca zu probieren. Das Trauma schwindet."In einigen Fällen kann Ayahuasca ein Trauma heilen oder von negativer Energie befreien, aber es heilt nicht alles." sagt ein indigener Heiler dazu.

In Deutschland ist diese Pflanze als halluzinogene Substanz verboten.

Man würde bestraft werden, wenn man eine solche Behandlung anbieten würde oder sich einer solchen hier unterzieht.

Heilung steht unter einem Rechtsvorbehalt. Wer heilt, hat Recht. Dieser Satz stimmt nicht. Nur wer rechtlich korrekt heilt, darf dies. Er /sie darf aber Methoden einsetzen, die nicht heilen. Hauptsache, es bewegt sich im rechtlichen Rahmen. Auch vollkommen erfolglose Verfahren sind nicht nur zugelassen, sie werden auch noch von Kassen bezahlt.

Würde dies zu Gericht gehen? Erwartbar ist, dass die Gerichte nicht Selbstbestimmungsrecht und den Schutz der Gesundheit an erste Stelle setzen,sondern die Unverletztlichkeit einer Rechtsordnung, selbst wenn diese nicht rational ist.
Mit einer anderen Entscheidung würde sich ein Gericht außerhalb des Konsenses stellen. und der ist allemal wichtiger als die Wertordnung des Grundgesetzes.

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