Dienstag, 30. Juli 2013
Klare Worte
Frau Birgit Reimann schreibt ein Buch und sagt im Interview ( Tagesspiegel):



"Die Polizeireporterin unserer Zeitung hat in Berlin einen 1. Mai beobachtet. Dabei ist eine Freundin von ihr von Polizisten verprügelt worden, drei Rippenbrüche. Sie bekam Schmerzensgeld, keiner der beteiligten Beamten hat geredet.

Diesen Korpsgeist finde ich unselig. Wer das Recht verteidigt, hat es zu beachten. Wer Aggressionen hat, soll den Garten umgraben. Ich vermute, dass sich viele aus Angst nicht äußern.

Der Gruppendruck…

… ist enorm. Inzwischen wäre ich alt genug zu sagen, ihr könnt mich mal! Doch als ich jünger war? Ich kann dieses Verhalten für mich nicht ausschließen.

Deshalb gab es so lange ein Gezerre um die Kennzeichnung von Uniformen oder Helmen. Die Polizisten wollten unerkannt bleiben.

Ich bin dafür, dass Beamte identifiziert werden können. Wer prügelt, gehört nicht in die Polizei."


Erfreulich klare Worte, die man aus dem Inneren der Polizei seltenst hört. Meist wird in Fällen von Polizeigewalt keine klare Aussage getroffen, sei man nun in Bremen oder München ( SZ von heute).
Dann wird von Gewalt gegen die Polizei gesprochen, von notwendigem umittelbaren Zwang und den damit verbundenen Verletzungen. Auf diese Weise wird keine klare Trennlinie gezogen.

Diese ist aber erforderlich. Unangemessene Gewalt beschädigt in großen Ausmaß und nachhaltig, heute mehr denn je, youtube!, den Ruf der Institution. Deswegen müssen die Veranwortlichen alles Interesse daran haben, hier klare Kante zu zeigen und durch keine mehr oder weniger verbales Verhalten Billigung zu signalisieren.

Es ist ebenso bemerkenswert wie bedauerlich, dass nicht Führungskräfte diese Aussage treffen,sondern eine Haupt-Kommissarin mit moralischem Rückgrat.

Wie gut, dass sie gehört wird und die Gelegenheit nutzt, dies zu sagen!

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Rechts-Bewußtsein
Im ZEIT-Blog liest man:"Stattdessen ging es, wie bereits gestern und am Wochenende, um Anja Sturm, die ihr Mandat für die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe Job und Heimat gekostet hat."

Die Kollegen der Berliner Praxis sollen nicht hinter ihr gestanden haben.

Ein Anwaltsfunktionär meint: "Die Grundrechte der Rechtsordnung werden verletzt, “wenn die Anwaltschaft nicht mehr bereit ist, Menschen in einem geordneten Verfahren kompromisslos, entschieden, engagiert und standhaft beizustehen”.

Ja, in der Praxis hat es dieser Rechtsstaat immer wieder schwer. Wenn die Gefühle hochkochen, gelten die Werte gar nicht oder nur sehr eingeschränkt.

Ein Verteidiger steht jedem zu,egal, was diese Person getan hat. Auch die schlimmsten KZ-Schergen hatten ein Recht auf eine bestmögliche Verteidigung. Eine solche Person zu verteidigen, bedeutet nicht, sich mit den Taten zu identifizieren oder den Betroffenen zu rechtfertigen. Der Anwalt soll Garant für ein faires Verfahren sein. Deswegen sind die besten diejenige, die Verfahrensregeln aus dem ff, beherrschen.
Für mich ein weiteres Beispiel, dass der Rechtsstaat nach sechzig Jahren noch nicht richtig wetterfest ist. Bei schönem Wetter ja, aber wehe, es kommt Sturm. Da werden so viele Prinzipien in den Hintergrund gedrängt.

Man darf im Fall " Sturm" davon ausgehen, dass es nicht um die Taten der B.Z. geht, sondern darum, daß andere Mandate verloren gehen könnten.
Geld regiert die Welt.

Eben.

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